Das ZMB existiert seit dem 01. September 2001 und setzt sich zusammen aus dem REM-Labor und der Gruppe IEM des Biozentrums

Das seit dem 01. September 2001 bestehende ZMB (Zentrum für Mikroskopie) hat die Aufgabe, Aufträge aus allen Fachgebieten der Naturwissenschaften und Medizin entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Forschungsprojekte, die eine Weiterentwicklung der Methodik und der Technik sowie eine Vertiefung der Auswertungen fördern; Verfolgen des aktuellen Standes der Mikroskopie und Einführung neuer Methoden gehören ebenfalls zum Pflichtenheft des Labors. Eine weitere Aufgabe ist die Ausbildung von Studenten und das Einführen und Anlernen von Laboranten, Diplomanden und Doktoranden an den entsprechenden Geräten.

Organigramm

Goto: Mitarbeiter

Betriebsreglement

Zentrum für Mikroskopie der Universität Basel (ZMB)


1. Aufgaben

Die für die Leitung des ZMB zuständige Professur am Biozentrum ist verantwortlich:

• die administrative Leitung des ZMB

• die Konzeption der wissenschaftlichen Belange, der Lehre sowie der Dienstleistungen des ZMB.

 

Der von der zuständigen Professur am Biozentrum präsidierte Benützerrat des ZMB ist verantwortlich für:

• die Wahrung der Interessen der Benützer des ZMB

• die Anpassung des Betriebsreglementes und die Schlichtung möglicher Konflikte zwischen Benützern und ZMB

• die Beratung universitärer Gremien wie z.B. Rektorat , PLAKO oder Fakultäten betreffend die Belange der Mikroskopie an der Universität Basel in Lehre, Forschung und Dienstleistungen (bisherige Aufgaben des IZMB)

 

Der wissenschaftliche Adjunkt des ZMB ist verantwortlich für:

· Den Betrieb und den Unterhalt der mikroskopischen Geräte am ZMB für Aufgaben in Lehre und Forschung,

· die sachgemässe Ausführung der Aufträge

· Das Setzen von Prioritäten, insbesondere bei der Abstimmung und Koordination von Aufträgen der BenutzerInnen und beim Entscheid über die Zulassung von BenutzerInnen

· Die Teilnahme an der Lehre in Mikroskopie und die Unterstützung der mikroskopischen Forschung,

· die Beratung und Unterstützung der BenutzerInnen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Untersuchungen

· die Mitwirkung im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Forschungsvorhaben

· die Durchführung eigener, insbesondere methodischer Forschung auf dem Gebiet der Mikroskopie

· Die Anpassung des ZMB an veränderte Anforderungen und damit die Erstellung der Anträge für das apparative Budget. Diese Anträge sind vom Leiter des ZMB und den Benutzerrat des ZMB zu genehmigen.

· Die Einwerbung von Drittmitteln in Zusammenarbeit mit dem Leiter des ZMB

2. Organisation (vgl. Organigramm)

Die für die Leitung des ZMB zuständige Professur am Biozentrum ist gegenüber dem Adjunkt des ZMB weisungsberechtigt.

Ein interdisziplinär zusammengesetzter Benützerrat ist für die Wahrung der Interessen aller Benützer verantwortlich. Er wird durch die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät in Absprache mit der Medizinischen Fakultät sowie weiteren Interessenten gewählt und von der zuständigen Professur für Mikroskopie präsidiert.

Der Adjunkt des ZMB ist im Rahmen seiner Aufgaben und Verantwortungen den Angestellten und den BenutzerInnen des ZMB gegenüber weisungsberechtigt.

3. BenutzerInnen

BenutzerInnen des ZMB sind Anghörige der Universität, die die Leistungen des ZMB zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre oder Studium in Anspruch nehmen.

Andere Personen und Institutionen können als BenutzerInnen zugelassen werden, sofern dadaurch die Bedürfnisse der Universitätsangehörigen nicht beeinträchtigt werden.

Die Benutzung des ZMB erfolgt gegen Entgelt gemäss Tarifliste (siehe Beilage 4)

4. Behandlung von Aufträgen

Die Auftragsbearbeitung erfolgt im Rahmen der personellen und apparativen Möglichkeiten. Die zeitliche Reihenfolge richtet sich nach dem Auftragseingang. Ausnahmefälle werden vom Adjunkten des ZMB im Einvernehmen mit dem Auftraggeber geregelt.

Ein enger Kontakt zwischen BenutzerInnen und Ausführenden ist Voraussetzung für qualitativ hochstehende und fristgerechte Arbeit. Nach Möglichkeit soll das ZMB bereits in der Planungsphase involviert werden.

Das ZMB kann verlangen, dass die Benutzung des ZMB schriftlich beantragt wird. Dabei sind insbeondere der Nutzungszweck, der voraussichtliche Umfang und der/die AuftraggeberIn anzugeben.

Bildmaterial wird im ZMB protokolliert und archiviert; es wird den Benutzern in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. Das ZMB hat das Recht, in Absprache mit dem Auftraggeber Bilder aus Aufträgen für eigene Zwecke zu verwenden.

5. Tarife

Der Benutzerrat des ZMB erlässt auf Vorschlag der Leitung des ZMB eine Tarifliste. Darin werden festgesetzt:

· Die von den Angehörigen der Universität Basel für die Benutzung des ZMB zu entrichtenden Beträge (Selbstkosten),

· Die von den Angehörigen anderer Universitäten für die Benutzung des ZMB zu entrichtenden Beträge (Reduzierte Kosten),

· Die Tarife für nicht-universitäre BenutzerInnen, die sich nach Marktpreisen richten.

6. Pflichten der BenutzerInnen

Die BenutzerInnen sind verpflichtet:

· In den Räumen des ZMB und bei Benutzung der ZMB Geräte den Weisungen der ZMB Mitarbeiter Folge zu leisten.

· Die Mitarbeiter des ZMB frühzeitig über Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Untersuchungsmaterial, insbesondere über dessen pathogene, infektiöse, toxische und/oder radioaktive Eigenschaften aufmerksam zu machen und falls erforderlich die Meldung und Genehmigung solcher Versuche nachzuweisen. Das Präparationslabor des ZMB untersteht den Richtlinien der Biosicherheitsstufe 1.

· Die Arbeit des ZMB bei Publikationen angemessen zu berücksichtigen.

· Die BenutzerInnen haften für alle Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.

7. Ausschluss und Beschränkung der Benutzung

Die Benutzung der Leistungen des ZMB kann versagt, widerrufen oder eingeschränkt werden, wenn

· Kein ordnungsgemässer Antrag vorliegt

· Die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen

· Das festgesetzte Benutzungsentgelt nicht entrichtet wird

· Gegen dieses Organisationsreglement verstossen wird oder das Vorhaben nicht den Sicherheitsrichtlinien des Biozentrums / Pharmazentrums entspricht.

8. Schlussbestimmungen

Im Falle eines Konflikts zwischen BenutzerInnen und Mitarbeitern des ZMB entscheidet die für die Leitung des ZMB zuständige Professur in erster Instanz und der Benutzerrat des ZMB abschliessend.

Aenderungen dieses Betriebsreglements müssen vom Benutzerrat des ZMB genehmigt werden.

Dieses Betriebsreglement tritt am ... in Kraft.

 

Basel, den 8. Mai 2001

Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität

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