
Das ZMB existiert seit dem 01. September 2001 und setzt sich zusammen aus dem REM-Labor und der Gruppe IEM des Biozentrums
| Das seit dem 01. September 2001 bestehende ZMB (Zentrum für Mikroskopie) hat die Aufgabe, Aufträge aus allen Fachgebieten der Naturwissenschaften und Medizin entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Forschungsprojekte, die eine Weiterentwicklung der Methodik und der Technik sowie eine Vertiefung der Auswertungen fördern; Verfolgen des aktuellen Standes der Mikroskopie und Einführung neuer Methoden gehören ebenfalls zum Pflichtenheft des Labors. Eine weitere Aufgabe ist die Ausbildung von Studenten und das Einführen und Anlernen von Laboranten, Diplomanden und Doktoranden an den entsprechenden Geräten. |
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Organigramm
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Betriebsreglement Zentrum für Mikroskopie der Universität Basel (ZMB) 1. Aufgaben
die Konzeption der wissenschaftlichen Belange, der Lehre sowie der Dienstleistungen des ZMB.
Der von der zuständigen Professur am Biozentrum präsidierte Benützerrat des ZMB ist verantwortlich für: die Wahrung der Interessen der Benützer des ZMB die Anpassung des Betriebsreglementes und die Schlichtung möglicher Konflikte zwischen Benützern und ZMB die Beratung universitärer Gremien wie z.B. Rektorat , PLAKO oder Fakultäten betreffend die Belange der Mikroskopie an der Universität Basel in Lehre, Forschung und Dienstleistungen (bisherige Aufgaben des IZMB)
· Den Betrieb und den Unterhalt der mikroskopischen Geräte am ZMB für Aufgaben in Lehre und Forschung, · die sachgemässe Ausführung der Aufträge · Das Setzen von Prioritäten, insbesondere bei der Abstimmung und Koordination von Aufträgen der BenutzerInnen und beim Entscheid über die Zulassung von BenutzerInnen · Die Teilnahme an der Lehre in Mikroskopie und die Unterstützung der mikroskopischen Forschung, · die Beratung und Unterstützung der BenutzerInnen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Untersuchungen · die Mitwirkung im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Forschungsvorhaben · die Durchführung eigener, insbesondere methodischer Forschung auf dem Gebiet der Mikroskopie · Die Anpassung des ZMB an veränderte Anforderungen und damit die Erstellung der Anträge für das apparative Budget. Diese Anträge sind vom Leiter des ZMB und den Benutzerrat des ZMB zu genehmigen. · Die Einwerbung von Drittmitteln in Zusammenarbeit mit dem Leiter des ZMB
3. BenutzerInnen
· Die von den Angehörigen der Universität Basel für die Benutzung des ZMB zu entrichtenden Beträge (Selbstkosten), · Die von den Angehörigen anderer Universitäten für die Benutzung des ZMB zu entrichtenden Beträge (Reduzierte Kosten), · Die Tarife für nicht-universitäre BenutzerInnen, die sich nach Marktpreisen richten. 6. Pflichten der BenutzerInnen
· In den Räumen des ZMB und bei Benutzung der ZMB Geräte den Weisungen der ZMB Mitarbeiter Folge zu leisten. · Die Mitarbeiter des ZMB frühzeitig über Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit Untersuchungsmaterial, insbesondere über dessen pathogene, infektiöse, toxische und/oder radioaktive Eigenschaften aufmerksam zu machen und falls erforderlich die Meldung und Genehmigung solcher Versuche nachzuweisen. Das Präparationslabor des ZMB untersteht den Richtlinien der Biosicherheitsstufe 1. · Die Arbeit des ZMB bei Publikationen angemessen zu berücksichtigen. · Die BenutzerInnen haften für alle Schäden, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. 7. Ausschluss und Beschränkung der Benutzung
· Kein ordnungsgemässer Antrag vorliegt · Die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen · Das festgesetzte Benutzungsentgelt nicht entrichtet wird · Gegen dieses Organisationsreglement verstossen wird oder das Vorhaben nicht den Sicherheitsrichtlinien des Biozentrums / Pharmazentrums entspricht. 8. Schlussbestimmungen
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