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Vergleichbare Daten
Damit unterschiedliche Datenquellen zu Jugendkriminalität
mit einander in Bezug gebracht werden können, ist es notwendig,
dass sie vergleichbare Daten enthalten. Vergleichbare Daten
lassen sich gewinnen, wenn schon bei der Datenerhebung auf
einen möglichen Vergleich etwa von Befragungsdaten mit Daten
aus der Strafurteilsstatistik geachtet wird.
Strafurteils- und polizeiliche Statistiken zur Jugendkriminalität
gehen von den Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB)
aus. Sie weisen die Anzahl Verurteilungen nach einem bestimmten
Artikel des StGB respektive die Anzahl der Ermittlungen der
Jugendstaatsanwaltschaften bezüglich der Erfüllung eines bestimmten
Straftatbestands des StGB aus. Im Hinblick auf eine möglichst
gute Vergleichbarkeit von Befragungsdaten mit Daten aus Strafurteils-
respektive Polizeistatistiken ist es sinnvoll, bei der Konstruktion
eines Fragebogens von den einzelnen Straftatbeständen des
StGB auszugehen.
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