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Unsere diversen Forschungsprojekte über Krebsveranlagungen, die im Rahmen
der
sog. Basler Studie über familiäre Tumorkrankheiten) durchgeführt
werden,
wurden von der Ethikkommission beider Basel
EKBB freigegeben.
Die Expertenkommission
für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung hat
uns desweitern eine Sonderbewilligung zur Offenbarung des
Berufsgeheimnisses im Sinne
von Art. 321bis StGB zu Forschungszwecken erteilt.
Patientendaten können somit für Forschungszwecke verwendet werden. Den
Patientinnen
und Patienten steht das Recht zu, die Verwendung ihrer Daten für
Forschungszwecke zu untersagen
(sog. Vetorecht; s.a. Einverständniserklärung der Abt. Medizinische
Genetik).
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